Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der yappyBuy GmbH für SaaS-Dienste
Stand: Mai 2025
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der yappyBuy GmbH, Kaiselsbergstraße 41, 63808 Haibach ("yappyBuy") und ihren Kunden bezüglich der Nutzung der Software-as-a-Service (SaaS) Produkte "Buddy" und "Eazy Checkout" sowie zukünftiger Module.
Teil A – Einleitung und Begriffsbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung und Nutzung der SaaS-Produkte und zugehörigen Leistungen der yappyBuy GmbH. Sie gelten für alle Verträge zwischen yappyBuy und Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, yappyBuy hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 yappyBuy betreibt eine modulare SaaS-Plattform für Online-Händler und digitale Geschäftsmodelle, bestehend aus:
• "Buddy Assistant": ein KI-gestützter virtueller Assistent zur Unterstützung von Kunden auf Webseiten und Onlineshops;
• "Buddy Reporter": ein Analyse- und Reportingmodul zur internen Auswertung von Nutzungsdaten;
• "Eazy Checkout": eine One-Click-Checkout-Lösung zur Optimierung des Bezahlvorgangs;
• ggf. weitere Module (z. B. Convert+, Buddy Pilot, Buddy Wizard), die ergänzend gebucht werden können.
2.2 Die einzelnen Module können unabhängig voneinander gebucht und eingesetzt werden. Der Funktionsumfang ergibt sich jeweils aus dem Leistungsprofil unter https://yappybuy.com.
3. Begriffsbestimmungen
3.1 "SaaS" bezeichnet Software, die zentral von yappyBuy gehostet wird und dem Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt wird, ohne dass eine lokale Installation erforderlich ist.
3.2 "Kunde" ist jede natürliche oder juristische Person, die mit yappyBuy einen Vertrag über die Nutzung der Module schließt.
3.3 "Nutzer" sind Personen, die im Namen oder Auftrag des Kunden auf die Plattform zugreifen, insbesondere Mitarbeitende oder technische Systeme des Kunden.
3.4 "Module" sind eigenständige funktionale Bestandteile der SaaS-Plattform, die getrennt gebucht werden können und bestimmte Zwecke erfüllen (z. B. Analyse, Checkout, Interaktion).
3.5 "Ticketportal" bezeichnet das von yappyBuy betriebene Supportsystem unter https://docs.yappybuy.de, über das technische und inhaltliche Anfragen verwaltet werden.
3.6 "AVV" ist der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, den der Kunde mit Vertragsabschluss akzeptiert und der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
3.7 "Verfügbarkeit" bezeichnet die technische Erreichbarkeit der Module über das Internet, gemessen an der Erreichbarkeit des Servers.
3.8 "Vertragslaufzeit" ist die vom Kunden gewählte Dauer der Nutzung eines Moduls (monatlich oder jährlich), beginnend mit dem Tag der kostenpflichtigen Aktivierung.
Teil B – Allgemeiner Vertragsteil
1. Zustandekommen des Vertrags
1.1 Der Vertrag kommt zustande durch:
• die Auswahl und Buchung eines Moduls über das Online-Bestellformular auf der Website von yappyBuy,
• oder durch Annahme eines individuellen Angebots.
1.2 Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die AGB sowie die jeweils gültige Leistungsbeschreibung an.
1.3 yappyBuy ist berechtigt, Vertragsangebote des Kunden innerhalb von 7 Werktagen anzunehmen. Bis zur Annahme bleibt der Kunde an sein Angebot gebunden.
2. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gültigen Produktprofil sowie ergänzenden Modulbeschreibungen auf der Website.
2.2 yappyBuy ist berechtigt, Funktionen der Plattform anzupassen oder weiterzuentwickeln, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
2.3 Sofern ein wesentliches Modul entfällt oder gravierend verändert wird, wird yappyBuy den Kunden spätestens 4 Wochen vorher informieren. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu.
3. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
3.1 Sämtliche Rechte an der bereitgestellten Software, den Plattformkomponenten und Inhalten verbleiben bei yappyBuy.
3.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht für die jeweils gebuchten Module.
3.3 Die Nutzung ist ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke des Kunden zulässig. Eine Weitergabe oder Nutzung für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt yappyBuy bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:
• zur Bereitstellung zutreffender technischer Informationen,
• zur Konfiguration seiner Systeme gemäß den Dokumentationen,
• zur eigenständigen Einbindung in Webseiten oder Shops,
• zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Informationspflichten gegenüber seinen Endkunden.
5. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
5.1 yappyBuy stellt die Plattform mit einer angestrebten Jahresverfügbarkeit von 98,5 % bereit („Best-Effort“).
5.2 Wartungsarbeiten erfolgen bevorzugt außerhalb der Hauptnutzungszeiten. Sofern planbar, informiert yappyBuy mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail.
5.3 Störungen sind vom Kunden unverzüglich über das Ticketportal anzuzeigen. yappyBuy wird diese im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beheben.
6. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
6.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2 Die Abrechnung erfolgt über den Anbieter Stripe, monatlich oder jährlich, je nach Auswahl des Kunden.
6.3 Zahlungen sind sofort fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist yappyBuy berechtigt, den Zugriff vorübergehend zu sperren.
6.4 Weitere Rechte im Verzugsfall (z. B. Kündigung, Schadensersatz) bleiben vorbehalten.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1 Verträge können mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit abgeschlossen werden.
7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die jeweils gebuchte Periode, wenn nicht mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Haftung
8.1 yappyBuy haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
8.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.4 Für Datenverluste haftet yappyBuy nur, wenn der Kunde eine regelmäßige Datensicherung entsprechend dem Stand der Technik vorgenommen hat.
8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Geheimhaltung
9.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse.
9.2 Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Teil C – Produktspezifische Besonderheiten
1. Buddy Assistant
1.1 Buddy Assistant ist ein Modul zur Unterstützung von Endkund:innen auf Webseiten oder Onlineshops des Kunden. Er beantwortet Anfragen, gibt Empfehlungen und kann mit anderen Modulen (z. B. Eazy Checkout) verknüpft werden.
1.2 Die Einbindung erfolgt clientseitig durch das Einfügen eines bereitgestellten Codes in die Webseite des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für die DSGVO-konforme Einbindung (z. B. Cookie Consent, Datenschutzerklärung).
1.3 Die Nutzung erfolgt öffentlich durch Webseitenbesucher. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Darstellung und Kommunikation dem geltenden Wettbewerbsrecht entsprechen.
1.4 Es dürfen keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder gegen Rechte Dritter verstoßenden Inhalte über Buddy Assistant verbreitet werden. yappyBuy behält sich vor, Inhalte bei Verstößen zu deaktivieren.
2. Buddy Reporter
2.1 Buddy Reporter ist ein internes Analyse- und Reportingmodul. Es verarbeitet Nutzungsdaten (z. B. Interaktionen, Klicks, Verweildauer) zur Auswertung des Kundenverhaltens auf den Systemen des Kunden.
2.2 Die erhobenen Daten stehen ausschließlich dem Kunden zur Verfügung. yappyBuy nutzt die Daten nicht für eigene Zwecke.
2.3 Der Kunde ist für die datenschutzrechtlich konforme Information der betroffenen Personen und ggf. Einholung erforderlicher Einwilligungen verantwortlich.
2.4 Die Ergebnisse des Buddy Reporter dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von yappyBuy nicht öffentlich kommuniziert oder vermarktet werden.
3. Eazy Checkout 3.1 Eazy Checkout ist eine Modul-Erweiterung zur Optimierung des Checkout-Prozesses durch vereinfachte Schritte (z. B. Ein-Klick-Kauf).
3.2 Die Integration erfolgt durch Plugin oder API in bestehende Shopsysteme. Kompatibilitäten sind auf der Website dokumentiert.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Zahlungsabwicklungen ausschließlich gesetzeskonforme Zahlungsanbieter (z. B. Stripe, PayPal) zu verwenden.
3.4 Sofern Eazy Checkout mit Buddy Assistant verbunden ist, gelten zusätzlich die Bedingungen für Buddy Assistant.
4. Convert+ und zukünftige Module
4.1 yappyBuy kann jederzeit neue Module einführen (z. B. Convert+, Buddy Pilot, Buddy Wizard). Deren Nutzung setzt die gesonderte Buchung voraus.
4.2 Soweit in der Produktbeschreibung nicht abweichend geregelt, gelten für neue Module die Bestimmungen dieser AGB sinngemäß.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie einen Hinweis über die Nutzung der yappyBuy Services in Ihren Website-Bestimmungen und / oder Shop-Bestimmungen und Datenschutzbestimmungen aufzunehmen haben und Website-Besucher entsprechend über die Nutzung von yappyBuy als von Ihnen beauftragter Verarbeiter für die Kaufabwicklung beim Einsatz von „Eazy Checkout“ aufzuklären.
Teil D – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
1.1 Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden durch yappyBuy gemäß Art. 28 DSGVO.
1.2 Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke. Die Dauer entspricht der Vertragslaufzeit des jeweiligen Moduls.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
2.1 Verarbeitet werden Daten, die im Rahmen der Nutzung der SaaS-Module erhoben werden, z. B. Kundendaten, Nutzungsdaten, Supportdaten.
2.2 Zweck der Verarbeitung ist die Bereitstellung und Verbesserung der vertraglich vereinbarten Module (z. B. Buddy Assistant, Buddy Reporter, Eazy Checkout).
3. Art der Daten und betroffene Personen
3.1 Es handelt sich insbesondere um:
• Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adressen, Namen),
• technische Nutzungsdaten (z. B. IP-Adressen, Logdaten),
• Inhalte der Nutzerkommunikation (z. B. Anfragen an Buddy Assistant).
3.2 Betroffene Personen sind Nutzer der Systeme des Kunden sowie dessen Kunden.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Informationspflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen und Einwilligungen, soweit erforderlich, eigenständig einzuholen.
5. Pflichten von yappyBuy
5.1 yappyBuy verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden.
5.2 yappyBuy verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit.
5.3 yappyBuy gewährleistet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
5.4 yappyBuy unterstützt den Kunden bei Betroffenenanfragen, bei Datenschutzvorfällen und bei datenschutzrechtlichen Prüfungen durch Aufsichtsbehörden.
6. Unterauftragsverhältnisse
6.1 yappyBuy setzt Unterauftragsverarbeiter (z. B. Hostinganbieter, IT-Dienstleister) ein. Eine aktuelle Liste ist unter www.yappybuy.com/de/auftragsverarbeitungsvertrag abrufbar.
6.2 Der Kunde wird über wesentliche Änderungen in der Liste informiert. Er kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Erfolgt kein Einspruch, gilt die Änderung als genehmigt.
7. Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten
7.1 Der Auftragnehmer ist nach Abschluss, der jeweils im Hauptvertrag vereinbarten Verarbeitungsleistungen verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die er im Zuge der Auftragsverarbeitung erhalten hat, nach Wahl des Auftraggebers an den Auftrag-geber zurückzugeben oder zu löschen. Dies schließt insbesondere die Ergebnisse der Datenverarbeitung, überlassene Dokumente und überlassene Datenträger und Kopien der personenbezogenen Daten mit ein. Die Pflicht zur Löschung oder Rückgabe besteht nicht, sofern der Auftragnehmer nach dem Recht der EU oder der Mitgliedstaaten zur weiteren Speicherung der Daten gesetzlich verpflichtet ist. Besteht eine weitere Verpflichtung zur Speicherung, hat der Auftragnehmer die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken und die Daten nur für die Zwecke zu nutzen, für die eine Verpflichtung zur Speicherung besteht. Die Pflichten zur Sicherheit der Verarbeitung bestehen für den Zeitraum der Speicherung fort. Der Auftragnehmer hat die Daten unverzüglich zu löschen, sobald die Pflicht zur Speicherung entfällt.
7.2 Die Löschung hat so zu erfolgen, dass die Daten nicht wiederherstellbar sind.
7.3 Die Vorgänge sind mit Angabe von Datum und durchführender Person zu protokollieren. Die Protokolle sowie ein Nachweis der Durchführung in schriftlicher Form sind dem Auftraggeber innerhalb von 72 Stunden nach Durchführung der Vorgänge zur Verfügung zu stellen.
8. Kontrolle und Nachweispflichten
8.1 yappyBuy ermöglicht dem Kunden angemessene Kontrollen (z. B. durch Einsicht in technische Dokumentation oder Audits nach Vorankündigung).
8.2 yappyBuy führt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und dokumentiert relevante Schutzmaßnahmen.
9. Weisung und Unterstützungspflichten des Auftragnehmers
9.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Weisungen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer durch das Recht der EU oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet ist. In diesem Fall teilt der Auftragnehmer diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist durch das betreffende Recht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verboten.
9.2 Falls Weisungen, die unter Ziffer 1 der Anlage dieses Vertrages getroffenen Festlegungen ändern, aufheben oder ergänzen, sind sie nur zulässig, wenn eine entsprechende neue Vereinbarung in schriftlicher Form erfolgt.
9.3 Unabhängig von der Form der Erteilung dokumentieren sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber jede Weisung des Auftraggebers in Textform. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer dieses Vertrages und anschließend noch für drei weitere Jahre aufzubewahren.
9.4 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber unverzüglich daraufhin, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Auffassung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, die Ausführung der Weisung auszusetzen, bis der Auftraggeber die Weisung geändert hat oder diese bestätigt. So-fern der Auftragnehmer darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.
9.5 Der Auftraggeber legt den oder die Weisungsberechtigten fest. Der Auftragnehmer legt Weisungsempfänger fest. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und in schriftlicher oder elektronischer Form die Nachfolger oder Vertreter mitzuteilen.
9.6 Der Auftragnehmer ergreift angesichts der Art der Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um den Auftraggeber bei seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO zu unterstützen.
9.7 Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen unterstützt der Auftragnehmer den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Im Einzelnen bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von Verletzungen an die Aufsichtsbehörde, der Benachrichtigung betroffener Personen bei einer Verletzung der Datenschutz-Folgeabschätzung und bei der Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde.
9.8 Sofern sich eine betroffene Person oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit den unter dieser Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten direkt an den Auftragnehmer wendet, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich und stimmt die weiteren Schritte mit ihm ab.
10. Datenschutz
10.1 Wir beachten die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://www.yappybuy.com/de/datenschutz
10.3 Da wir hinsichtlich der Verarbeitung der vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten als Ihr Auftragsverarbeiter tätig werden, enthält Teil B dieser Vereinbarung einen Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Ihnen als Auftraggeber dieser Auftragsverarbeitung und uns als Auftragnehmer dieser Auftragsverarbeitung.
10.4 In Ihre Datenschutzhinweise / Datenschutzerklärung müssen Sie eine Information aufnehmen, die die Verarbeitungstätigkeit von yappyBuy als Auftragsverarbeiter beschreibt. Dazu stellen wir Ihnen gerne einen Textbaustein per E-Mail und als Information in Ihrem persönlichen Händlerportal als unverbindliches Muster zur Verfügung.
Der Datenschutzbeauftragte des Auftragnehmers ist:
PROLIANCE GmbH
www.datenschutzexperte.deLeopoldstr. 21
80802 München
E-Mail: datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de
11. Technische und organisatorische Maßnahmen
11.1 Der Auftragnehmer führt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durch, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO er-folgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Er gestaltet seine innerbetriebliche Organisation so, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird und ein angemessenes Schutzniveau erreicht wird. Insbesondere hat der Auftragnehmer unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik die angemessene Sicherheit der Verarbeitung, insbesondere die Vertraulichkeit (inklusive Pseudonymisierung und Verschlüsselung), Verfügbarkeit, Integrität, und Belastbarkeit der für die Datenverarbeitung verwendeten Systeme und Dienstleistungen sicherzustellen.
11.2 Die vollständig ausgefüllte Vorlage für technische und organisatorische Maßnahmen in der Anlage oder ein eigenes Sicherheitskonzept des Auftragnehmers wird als verbindlich festgelegt. Die Auswahl zwischen diesen beiden Alternativen kann in Ziffer 5 der Anlage getroffen werden.
11.3 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen Weiterentwicklung angepasst werden. Dabei müssen die angepassten Maßnahmen mindestens dem Sicherheitsniveau der in der Anlage unter der Ziffer 5 vereinbarten Maßnahmen entsprechen. Wesentliche Änderungen sind in schriftlicher Form oder einem elektronischen Format zu vereinbaren.
12. Informationspflichten des Auftragnehmers und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
12.1 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über jegliche Ver-stöße oder vermutete Verstöße gegen diesen Vertrag oder Vorschriften, die den Schutz personenbezogener Daten betreffen.
12.2 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Untersuchung, Schadensbegrenzung und Behebung der Verstöße.
12.3 Sollten die personenbezogenen Daten, die unter dieser Vereinbarung verarbeitet werden, beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich dar-über zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang relevanten Stellen unverzüglich auch darüber informieren, dass die Herrschaft über die Daten beim Auftraggeber liegt.
12.4 Soweit Prüfungen der Datenschutzaufsichtsbehörden durchgeführt werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer das Ergebnis dem Auftraggeber bekannt zu geben, soweit es die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter diesem Vertrag betrifft. Die im Prüfbericht feststellten Mängel wird der Auftragnehmer unverzüglich ab-stellen und den Auftraggeber darüber informieren.
12.5 Dieser Paragraf 12 gilt entsprechend für Vorkommnisse bei Prozessen, die von Unterauftragnehmern ausgeführt werden.
13. Schlussbestimmungen zum AVV
13.1 Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Auftraggeber verarbeiteten Daten ausgeschlossen.
13.2 Die Anlage oder im Falle mehrerer abgeschlossener Hauptverträge die Anlagen zu diesem Vertrag sind wesentlicher Bestandteil desselben.
13.3 Für Änderungen oder Nebenabreden ist die Schriftform oder ein elektronisches Format erforderlich. Dies gilt auch für Änderungen dieses Formerfordernisses.
13.4 Erweist sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht.
yappyBuy GmbH
Kaiselsbergstraße 41
63808 Haibach
Deutschland
https://www.yappybuy.comJohannes P. Hattingh
Geschäftsführer
Wenn Sie Fragen, Bedenken oder auch Klärungsbedarf haben, erreichen Sie uns unter: support@yappybuy.com oder telefonisch unter +49 6021 32 711 50. Wir sind während folgender Zeiten erreichbar: Montag bis Mittwoch von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) und Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 (MEZ).